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Auf dieser Website können Sie Ihre Scheidung schnell, kostengünstig und problemlos durchführen lassen. Sie erhalten zahlreiche Tipps und die Möglichkeit einer Kostenkalkulation. Sie können uns direkt online mit dem Scheidungsverfahren beauftragen. Bei einer einverständlichen Scheidung braucht der andere Ehegatte dann keinen eigenen Anwalt, wenn er der Scheidung nur zustimmen wird. Es genügt in diesem Fall, wenn nur ein Anwalt im „Spiel“ ist, die Kosten für den zweiten Anwalt können Sie sich sparen.
Lediglich wenn der Antragsgegner selbst Anträge stellen will, beispielsweise einen eigenen Scheidungsantrag oder Anträge zum Unterhalt, zum Sorgerecht o.ä., braucht er seinerseits einen Anwalt, ebenso wie beim Abschluss eines Vergleichs, beispielsweise über den Unterhalt, über das Umgangsrecht oder über den Versorgungsausgleich.
7 Schritte bis zur Scheidung
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Die antragstellende Partei muss sich anwaltlich vertreten lassen, da der Antrag auf Ehescheidung bei Gericht von einem Anwalt gestellt werden muss. Sofern sich die Ehegatten einig sind, und der Antragsgegner dem Antrag zustimmt, muss er keinen Rechtsanwalt beauftragen. Die Einsparungen hier sind erheblich.
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Zunächst füllen Sie unser Antragsformular aus und schicken es online oder per Post an uns ab.
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Sodann erhalten Sie von uns für Sie persönlich und für Ihr konkretes Verfahren wichtige Informationen, sowie weitere Unterlagen und eine Rechnung über Gerichtsgebühren und einen angemessenen Vorschuss auf die Rechtsanwaltsgebühren.
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Nach Zahlungseingang und Eingang der Unterlagen, zu denen auch das Original der Heiratsurkunde gehört, werden wir Ihnen den Entwurf des Scheidungsantrags zusenden und diesen nach Ihrer Freigabeerklärung (telefonisch oder per email) sofort beim zuständigen Gericht einreichen.
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Das Gericht wird den Scheidungsantrag dem Antragsgegner zustellen, seine Stellungnahme erbitten und beide Parteien um Einreichung der ausgefüllten für den Versorgungsausgleich erforderlichen Formulare bitten.
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Sind alle Unterlagen vollständig eingereicht, bestimmt das Gericht einen Termin, an dem beide Ehegatten (mit Personalausweis) erscheinen müssen und an dem auch Ihre Rechtsanwältin teil nimmt. Sofern die Parteien sich einig sind, wird die Scheidung ausgesprochen.
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Der Termin dauert normalerweise nicht länger als 10 bis 20 Minuten.
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