Habe ich die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für das Scheidungsverfahren zu beantragen?
Bei geringen Familieneinkommen kommt die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Wir beantragen diese für Sie gerne. Anfragen hierzu können Sie gerne telefonisch oder per email an uns stellen. Wir senden Ihnen dann die entsprechenden Formulare gerne zu.
Scheidungsvoraussetzung: Zerrüttung der Ehe durch Getrenntleben
Um die Scheidung zu erreichen, muss das Gericht die Zerrüttung, also das Scheitern der Ehe feststellen. Dies wird angenommen, wenn die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben. In den meisten Fällen vollzieht sich die Trennung dadurch, dass einer der Partner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Das ist aber nicht zwingend erforderlich. Die Trennung kann auch in der gemeinsamen Ehewohnung erfolgen. Allerdings muss das dem Gericht dann genauer dargelegt werden.
Was wird mit dem Sorgerecht für gemeinsame Kinder?
Im Normalfall bleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge.
Was ist mit dem Besuchs- und Umgangsrecht?
Derjenige Elternteil, bei dem die Kinder nicht wohnen, hat ein Besuchs- und Umgangrecht, das oft an den Wochenenden und in den Ferien ausgeübt wird. Hierüber sollen sich die Eltern unter Beachtung des Wohls der Kinder einigen. In Streitfällen kann das Jugendamt vermitteln.
Wie hoch ist der Kindesunterhalt?
Die Höhe des Kindesunterhalts ist u.a. abhängig vom Einkommen des Pflichtigen und bemisst sich nach Unterhaltstabellen, von denen die bekannteste die Düsseldorfer Tabelle ist.
Haben die Ehegatten einen Unterhaltsanspruch und wie hoch ist dieser?
Die Beantwortung der Frage hängt vom Einzelfall ab. Zudem muss zwischen Trennungsunterhalt (vor der Scheidung) und nachehelichem Unterhalt unterschieden werden. Unterhaltsansprüche können bestehen, wenn der Ehepartner wegen der Betreuung eines oder mehrer gemeinsamer Kinder nicht in der Lage ist, für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen. Der Unterhalt muss immer individuell, am besten von einem Fachmann errechnet werden. Man kann daher nicht pauschal sagen, dass er grob 3/7 der Differenz der Nettoeinkünfte der beiden Ehegatten beträgt. Viele Umstände sind dabei zu berücksichtigen.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung vom Familiengericht durchzuführende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbene Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters.
Als Ehezeit gilt die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
In den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind auch Anwartschaften bei der :
• gesetzlichen Rentenversicherung,
• Beamtenversorgung,
• betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes,
• berufsständischen Alterversorgungen (beispielsweise Ärzte-, Apotheker-, Architekten-, Rechtsanwaltsversorgungen),
• privaten Lebensversicherungen (Rente oder Kapital).
Was ist der Zugewinnausgleich?
Mit dem Zugewinnausgleich wird das gemeinsam in der Ehe erworbene Vermögen zwischen den Parteien aufgeteilt. Einigen sich die Parteien hierüber nicht, muss das Gericht entscheiden. Nicht alle Vermögenswerte gehören zum Zugewinn, wie beispielsweise Erbschaften oder Schenkungen. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, denn auch hier gilt es, Fristen zu wahren.