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Pferderecht

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Pferderecht umfasst im Rahmen von Haftungsfragen bei Unfällen, seien sie nun im Pferdesport, bei der Haltung oder im Reitschulbetrieb geschehen, die Problematik der Sorgfaltspflicht des Tierarztes, des Reitschulbetriebes, des Tierhalters oder des Tierhüters, aber auch Fragen zum Reizthema Doping und vieles mehr.
Eine ganz zentrale Stelle nimmt jedoch das Pferdekaufrecht in Anspruch, das mit dem am 01.01.2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts erhebliche Änderungen erfahren hat.
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Keine
Sonderregeln mehr
für Pferdekauf!
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Hierbei sind u. a. die Sonderregeln des alten Viehkaufrechts und dazu zählten eben auch Pferde, Esel, Maulesel und Maultiere weggefallen. Das hat zur Folge, dass Käufer und Verkäufer von Pferden unter den selben Voraussetzung Rechte, wie Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz geltend machen können, wie die Vertragsparteien von anderen Gebrauchgegenständen.
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Dies führt zu erheblichen Problemen:
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Schon bei der vertraglichen Hauptpflicht des Verkäufers, nämlich dem Käufer eine mangelfreie Sache zu verschaffen, wird es schwierig. Über die Frage der Mangelfreiheit mag der Verkäufer ganz anderer Auffassung sein, als der Käufer eines Pferdes. Ein erfahrenes erfolgreiches Turnierpferd ist anders zu beurteilen, als ein junges, viel versprechendes Nachwuchspferd, ohne Wettkampferfahrung; an dieses wiederum werden andere Anforderungen, beispielsweise wenn es um die Physis geht, gestellt, als an ein älteres Schulpferd oder eine Zuchtstute.
Die Erwartungshaltung der Vertragsparteien ist oft genug recht unterschiedlich.
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Gerade beim Pferdekauf gilt landläufig das gesprochene Wort und der Handschlag als verbindlich, seltener wird alles genauestens schriftlich dokumentiert.
Das ist unter rechtlichen Gesichtspunkten bedauerlich, denn es kann die beweisbelastete Partei in höchste Not bringen. Schließlich drohen Schadensersatzansprüche, die außer Verhältnis zum Kaufgeschäft stehen können.
Wer trägt die Beweislast für die Vereinbarungen, wer für die Frage, ob das Pferd bei Übergabe diesen Vereinbarungen und der versprochenen Beschaffenheit entsprach?
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Sorgfalt bei der Vertrags-
formulierung!
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Beim Geschäft zwischen Verbraucher und Unternehmer hat der verkaufende Unternehmer noch ein halbes Jahr nach der Übergabe die Mangelfreiheit des Pferdes zu beweisen, eine Klippe, die sich als verhängnisvoll erweisen kann.
Daher ist es besonders wichtig, bereits beim Kauf sorgfältig vorzugehen. Ein schriftlicher Kaufvertrag erleichtert die Beweisschwierigkeiten für beide Parteien. Solche Verträge können individuell gefertigt werden. Sorgfalt beim Grundgeschäft macht sich oft genug bezahlt!
Eine sichere, umfangreiche und gründliche Beratung bzw. Vertretung kann Risiken vermindern.
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