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Kostensparen bei einverständlicher Online-Scheidung! |
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Sie können nahezu 40% der Kosten einsparen, wenn Sie für Ihre einvernehmliche Scheidung nur einen Anwalt mit der Abwicklung des Verfahrens beauftragen! Wie berechnen sich die Gebühren? Die Kosten des Scheidungsverfahrens sind in Gebührentabellen festgelegt. Bei einer einverständlichen Scheidung, die von nur einem Anwalt durchgeführt wird, entstehen normalerweise nur einmal 2,5 RA Gebühren. Diese belaufen sich im Beispielsfall (also bei einem Streitwert von 7.750 EUR) auf 1.030,00 EUR netto*. Hinzukommen Gerichtsgebühren in Höhe von insgesamt 232,00 EUR. Ihre konkreten Kosten können Sie selbst in der Gebührentabelle ermitteln, nachdem Sie den für Ihre Scheidung maßgeblichen Streitwert errechnet haben: Wir berechnen Ihnen Ihre Kosten auf Anfrage auch gerne individuell. *Die angegebenen Rechtsanwaltsgebühren sind Nettobeträge. Sie verstehen sich zzgl. Auslagen und gesetzlicher Mehrwertsteuer von derzeit 19%. |
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