Kostensparen bei einverständlicher Online-Scheidung!

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Sie können nahezu 40% der Kosten einsparen, wenn Sie für Ihre einvernehmliche Scheidung nur einen Anwalt mit der Abwicklung des Verfahrens beauftragen!

Wie berechnen sich die Gebühren?

Die Kosten des Scheidungsverfahrens sind  in Gebührentabellen festgelegt.
Sie berechnen sich nach dem 3 fachen monatlichen Nettoeinkommen beider Parteien.
Zu diesem Gegenstandswert der Scheidung kommt dann gegebenenfalls noch der Gegenstandswert des Versorgungsausgleichs (Rentenausgleichs) hinzu. Das hängt allerdings davon ab, ob und wie der Versorgungsausgleich überhaupt durchgeführt wird:
Die Höhe des Gegenstandswertes hängt von der Anzahl der auszugleichenden Rentenversicherungen ab.
Der Gegenstandswert erhöht sich um 10% pro vorhandener Rentenversicherung, mindestens allerdings um 1000,00 EUR.
Auch Kindschaftssachen, Unterhalt, Ehewohnungs- und Hausratssachen erhöhen den Streitwert.
Geht es aber um eine einvernehmliche Scheidung, so gilt folgendes Rechenbeispiel:

 

Bei einer einverständlichen Scheidung, die von nur einem Anwalt durchgeführt wird, entstehen normalerweise nur einmal 2,5 RA Gebühren. Diese belaufen sich im Beispielsfall (also bei einem Streitwert von 7.750 EUR) auf 1.030,00 EUR netto*. Hinzukommen Gerichtsgebühren in Höhe von insgesamt 232,00 EUR.

Ihre konkreten Kosten können Sie selbst in der Gebührentabelle ermitteln, nachdem Sie den für Ihre Scheidung maßgeblichen Streitwert errechnet haben:

Gebührentabelle

Wir berechnen Ihnen Ihre Kosten auf Anfrage auch gerne individuell.

 *Die angegebenen Rechtsanwaltsgebühren sind Nettobeträge. Sie verstehen sich zzgl. Auslagen und gesetzlicher Mehrwertsteuer von derzeit 19%.